Satzung des Moerser Sportclub

Satzung des Moerser Sportclub 1985 e.V.

Satzung beschlossen in der Gründungsversammlung vom 22.02.1985. Satzungsänderung beschlossen auf der Hauptversammlung vom 25.10.1989, beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 26.06.2009, beschlossen auf der Hauptversammlung vom 31.5.2012, beschlossen auf der Hauptversammlung vom 03.06.2014, beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 26.08.2014, beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 24.04.2024.

§ 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Moerser Sportclub 1985 e.V.“, nachfolgend kurz „Club“ genannt. Er wurde am 22.02.1985 gegründet.

Der Club hat seinen Sitz in Moers. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Moers eingetragen werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und endet am darauffolgenden 31.12.

§ 2 - Zweck des Vereins

Der Club hat den Zweck, Leistungs- und Breitensport zu pflegen, auszuüben und zu fördern sowie Veranstaltungen durchzuführen, die diesen Aufgaben dienen.

Die Tätigkeit des Clubs dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken insbesondere des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 - Mitgliedschaft

Mitglied im Club kann jede unbescholtene Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.

§ 4 - Organe des Vereins

Organe des Clubs sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 5 - Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden / Finanzen, dem Vorstandsmitglied für Gesamtsport und dem Vorstandsmitglied für Presse / Öffentlichkeitsarbeit.

§ 6 - Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Mitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung eingeladen.

§ 7 - Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Clubs kann nur mit ¾ Mehrheit aller über 16 Jahre alten Mitglieder erfolgen. In diesem Fall wählt die Versammlung zwei Liquidatoren.

§ 8 - Schlussbestimmungen

Der Vorstand kann zur Durchführung der Aufgabe des Clubs und des Spielbetriebes weitere Ordnungen, wie z.B. Kassen- und Spesenordnungen, Jugend-, Spiel- und Leistungsordnung sowie Beitragsordnung erlassen.