Beitragsordnung

Beitragsordnung des Moerser Sportclubs 1985 e.V.

Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.04.2024 tritt die vorliegende Beitragsordnung des Moerser Sportclubs 1985 e.V. zum 01.07.2024 in Kraft.

  1. Der Erlass der Beitragsordnung ergibt sich aus Parag. 11 Abs. 1 der Satzung und ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die damit einhergehenden Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren, Aufgelder und Umlagen.
  2. Die zahlenden Mitglieder werden in folgende Gruppen unterschieden:
    • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 87,50 € halbjährlich
    • Erwachsene ab 18 Jahren: 110,00 € halbjährlich
    • Familienbeitrag: 150,00 € halbjährlich
    • Passiver Beitrag: 25,00 € halbjährlich
    Als Familie in diesem Sinne gelten beide oder ein Erziehungsberechtigte/r sowie deren Kinder unabhängig von der Anzahl der Personen.
  3. Der Beitrag ist grundsätzlich halbjährlich im Voraus zum 28.02. und 31.08. eines laufenden Jahres fällig. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können auch andere Zahlungstermine festgelegt werden. Die Mitgliederversammlung beschließt zudem über eine Anpassung der Höhe der Beiträge und etwa zu erhebende Umlagen und Aufgelder mit einfacher Mehrheit.
  4. Bei Neuaufnahme ist der Monat des Eintritts in den Club maßgeblich. Eine Wiederaufnahme setzt voraus, dass keine Beitragsrückstände mehr bestehen.
  5. Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Änderungen sind unverzüglich und unaufgefordert der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Anfallende Stornogebühren werden dem Mitglied weiterbelastet.
  6. Rechnungszahlern wird eine Gebühr von zusätzlich 5,00 € im Kalenderjahr berechnet. Der Vorstand kann die Gebühr per Einzelbeschluss jederzeit anpassen.
  7. Beitragsfrei gestellt sind Mitglieder bei besonderen Härtefällen durch Einzelbeschluss des Vorstandes. Gleiches gilt für Beitragsstundungen oder -ermäßigungen. Dies gilt so lange, wie der Freistellungsgrund Gültigkeit hat. Ein Antrag auf Beitragsfreistellung ist nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise möglich.
  8. Namensänderungen und/oder Änderungen der Meldeadresse sind unverzüglich und unaufgefordert der Geschäftsstelle des Clubs schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gehen entstehende Kosten zu Lasten des Mitglieds.
  9. Einen Monat nach Fälligkeit erfolgt ein Mahnverfahren. Die Mahngebühr beträgt pro Mahnungslauf pauschal 10,00 €. Aktive Mitglieder, die Rückstände nicht innerhalb von vier Monaten nach Fälligkeit beglichen haben, sind für die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb gesperrt. Der Vorstand kann die Mahngebühren per Einzelbeschluss jederzeit anpassen.
  10. Wer mindestens 12 Monate Beitragsrückstand aufweist, kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Der Ausschluss entbindet nicht von der Zahlung der noch ausstehenden Beiträge.
  11. Der Austritt aus dem Verein ist gemäß Satzung Parag. 3 Abs. 3 zum 30.06. eines Kalenderjahres möglich. Er muss schriftlich und nachweislich erfolgen. Das Mitglied erhält eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
  12. Über Änderungen der Beitragsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Moers, den 24.04.2024